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Polychloridfasern


Bez. für Chemiefasern, die aus linearen Makromolekülen aus mindestens 50 Gewichtsprozent Polyvinylchlorid oder Vinylidenchlorid bestehen. Hierzu gehören: Polyvinylidenchlorid- und Polyvinychloridfasern (Bez. PVC Fasern).

Eigenschaften: Schwer brennbar.
Einsatz: im Objektbereich für Wandbekleidungen sowie Gartenmöbelstoffe
Kurzzeichen: CLF nach DIN 60 001 Teil 4.

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