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Bleiband


Seit Juni 2016 begrenzt die REACH-Verordnung 2015/628 der EU den Einsatz von Blei in Verbraucherartikeln. Produkte, die von Kindern in den Mund genommen werden können, müssen dieser entsprechen - auch Bleibänder und -stäbe in Gardinen oder Dekostoffen.

Bleibänder sind verboten nach der Verordnung (EU) 2015/628 Der Kommission vom 22. April 2015 zur Änderung von anhand XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Blei und seiner Verbindungen[1]. Statt Blei werden Ersatzmaterialien wie Kunststoffe, andere Metalle, Stein/Beton eingesetzt oder das Blei wird beschichtet. Stahlband.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bleiband

Warentypische Eigenschaften

Wenn möglich, empfiehlt es sich, vor dem Waschen das Beschwerungsband aus dem Saum zu ziehen. Ebenso Röllchen und Ringe aus Metall abzunehmen. So bekommt der Stoff keine Löcher oder Roststellen. Kunstoff-Röllchen oder Plastikgleiter kann man dagegen unbedenklich mitwaschen.

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